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Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen enthalten in der Regel keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter



WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; § 10 Abs. 3

Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden.







BGH   Urteil vom 15.01.2010 -  V ZR 40/09        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück