-- :
Jurpage.net

 

die Verpflichtung zur Duldung einer Parabolantenne ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig



BGB § 1004 Abs. 1, WEG § 15 Abs. 3

Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.<br> Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.







BGH   Urteil vom 13.11.2009 -  V ZR 10/09        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück