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Zustimmungserfordernis für Verkauf gilt nicht für Schenkung



§ 12 WEG

Ist als Inhalt des Sondereigentums im Wohnungsgrundbuch gemäß § 12 WEG eingetragen, dass der Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer verkaufen darf, so bedarf die Eintragung des Eigentumsübergangs aufgrund eines Schenkungsvertrages nicht des Nachweises der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.







Kammergericht   Beschluss vom 17.08.2010 -  1 W 97/10        Volltext:          Datenbank Kammergericht     zurück