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Prozesskostenhilfe für Eigentümergemeinshaft zur Durchsetzung einer Beitragsforderung möglich



ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.







BGH   Beschluss vom 17.06.2010 -  V ZB 26/10        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück