zum Gegenstandswert der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters
ZPO § 3
Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 € anzusetzen.
BGH
Beschluss vom
03.03.2011 -
V ZB 236/10 Volltext:
Datenbank des BGH zurück