zum Erfordernis der Abmahnung vor Erhebung der Anfechtungsklage nach § 18 WEG
WEG § 18
Im Rahmen einer gegen einen Entziehungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage ist zu prüfen, ob dem Beschluss die erforderliche Abmahnung vorausgegangen ist. Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369 ff.).
BGH
Urteil vom
08.07.2011 -
V ZR 2/11 Volltext:
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