§ 22 Abs. 2 Satz 1 WEG gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes
WEG § 22 Abs. 2 Satz 1
Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.
BGH
Urteil vom
18.02.2011 -
V ZR 82/10 Volltext:
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