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§ 22 Abs. 2 Satz 1 WEG gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes



WEG § 22 Abs. 2 Satz 1

Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.







BGH   Urteil vom 18.02.2011 -  V ZR 82/10        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück