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Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt.



WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 a.F.

Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt.







BGH   Beschluss vom 10.09.2009 -  V ZB 151/09        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück