Gemeinschaftseigentum
Wohnungseigentumsrecht
ein Balkongeländer ist zwingend Gemeinschaftseigentum
zur Form der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
zu einem Rollstuhlweg für behinderte Eigentümer
zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zu einer vorweggenommenen Zustimmung
zur Einschränkung des Mitgebrauchs am gemeinschaftlichen Eigentum
zur Entstehung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft
zur Vermietung von Gemeinschaftseigentum
zur Wirkung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern; unwirksame Bürgschaftsklauseln
die Begründung von Wohnungseigentum unterliegt nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern
Zum gutgläubigen lastenfreien Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit
werdender Wohnungseigentümer bleibt auch nach Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs Mitglied
Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz erfordern keine einheitliche Rechtsverfolgung aller Wohnungseigentümer