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Zustimmung zur Veräusserung

Wohnungseigentumsrecht

zur Versagung der Zustimmung zur Veräußerung und zum Verbot der Hundehaltung durch die Hausordnung
zur mangelnden Wohngeldzahlung als Indiz für Unzuverlässigkeit des Erwerbers
zur Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung
zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versagung der Veräußerung durch den Teileigentümer
zur Feststellung des Umfangs des Sondereigentums bei Veräußerungszustimmung
zur Versagung der Zustimmung zur Veräußerung; fehlende Beschlusskompetenz für Versagung der Teilung eines Wohnungseigentums
Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters   
die Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG ist grundsätzlich auch bei der Veräußerung ideeller Miteigentumsanteile erforderlich  
Zustimmungserfordernis für Verkauf gilt nicht für Schenkung  
haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und sie verweigert, sind sie für die Klage auf Zustimmung passivlegitimiert  
die Begründung von Wohnungseigentum bedarf nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten