Verwaltungsbeirat
Wohnungseigentumsrecht
zur Anrufung des Beirates mit dem Ziel der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern
zur Genehmigung der Jahresabrechnung vorbehaltlich der Prüfung durch den Beirat
zur Verpflichtung eines Beiratsmitglieds zur Herausgabe von Urkunden nach Beendigung seines Amtes
zur Untätigkeit des Verwaltungsbeirates
zur Haftung des Verwaltungsbeirates
zu den Voraussetzungen einer von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichenden Besetzung des Verwaltungsbeirats