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Verwaltungsbeirat

Wohnungseigentumsrecht

zur Anrufung des Beirates mit dem Ziel der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern
zur Genehmigung der Jahresabrechnung vorbehaltlich der Prüfung durch den Beirat
zur Verpflichtung eines Beiratsmitglieds zur Herausgabe von Urkunden nach Beendigung seines Amtes
zur Untätigkeit des Verwaltungsbeirates

zur Haftung des Verwaltungsbeirates

zu den Voraussetzungen einer von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichenden Besetzung des Verwaltungsbeirats