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Mangelhafte Abberufung des Verwalters und Vergütungsanspruch


WEG §§ 24, 26, 43 I Nr. 4

1. Der durch Beschluß der Wohnungseigentümer abberufene Verwalter kann diesen Beschluß, nicht jedoch den Beschluß über die Wahl des neuen Verwalters anfechten.

2. Der wegen eines Einberufungsmangels ( § 24 I u. III WEG) für ungültig erklärte Beschluß über die Abberufung des Verwalters besagt noch nichts darüber, ob eine aufgrund dieses Beschlusses ausgesprochene Kündigung des Verwaltervertrages wirksam ist und ob der abberufene Verwalter seinen Anspruch auf Vergütung verloren hat.

OLG Hamm, Beschluß vom 2. 9. 1996 - 15 W 138/96

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