(186) Ehefrau des Mehrheitseigentümers als Verwalterin - Bankeinzugsermächtigung des Verwalters für Wohngeld

WEG §§ 25 V, 26 I, 28 II

1.  Der Mehrheitseigentümer mißbraucht sein Stimmrecht nicht schon dann, wenn er sein Stimmenübergewicht einsetzt, um seine Ehefrau zur Verwalterin zu wählen.

2. Der Mehrheitseigentümer darf mitstimmen, wenn der Abschluß eines Verwaltervertrages mit seiner Ehefrau gebilligt werden soll.

3. Die Vereinbarung einer Regelung in einem Verwaltervertrag, nach der die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dem Verwalter auf dessen Verlangen eine Ermächtigung zum Abruf des monatlichen Wohngeldes im Wege des Bankeinzugsverfahrens zu erteilen, entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Saarländisches OLG, Beschluß v. 10. 10. 1997 - 5 W 60/97-23
FGPrax 1998, 18
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