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zur Wirkung der vorzeitigen Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf seine Einzugsermächtigung



BGB § 185

Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.







BGH   Urteil vom 20.01.2012 -  V ZR 55/11        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück