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Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.





Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.







BGH   Beschluss vom 21.06.2007 -  V ZB 20/07        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück