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Gehört eine Eigentumswohnung zum Nachlass, sind Hausgeldschulden während der Dauer der Testamentsvollstreckung Nachlassverbindlichkeiten



WEG § 16 Abs. 2; BGB § 1967 Abs. 2, § 2213 Abs. 1

Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.







BGH   Urteil vom 04.11.2011 -  V ZR 82/11        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück