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Zweckbestimmung von Räumen

Wohnungseigentumsrecht

zur Divergenz zwischen der Teilungserklärung und ihrem Nachtrag
die Zweckbestimmung "Laden" erlaubt nicht den Betrieb eines Verkaufskiosks
zur Nutzung von in der Teilungserklärung als Partyraum oder ähnlich bezeichneten Kellerräumen
zur unzulässigen Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken
zum Umfang eines in der Gemeinschaftsordnung geregelten besonderen Kellernutzungsrechts
zur Nutzung von in der Teilungserklärung als Cafe vorgesehenen Räumen als Bistro mit Spielgeräten
zur Nutzungszweckänderung gegenüber der Teilungserklärung
zur Nutzung eines Speichers zu Wohnzwecken aufgrund eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses
Bedeutung der Bezeichnung einzelner Räume im Aufteilungsplan als verbindliche Zweckbestimmung
die Eintragungen im Aufteilungsplan enthalten nicht ohne weiteres eine verbindliche Zweckbestimmung
zur Nutzung von Teileigentum in anderer als in der Teilungserklärung bezeichneter Weise
zur Untersagung der Nutzung eines Speicherraums zum Aufbewahren von Notariatsakten
zur Wohnungsnutzung durch Kinder und Jugendliche in einer "sonstigen betreuten Wohnform"
Verkauf eines in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesenen Raumes als Wohnraum begründet Rechtsmangel   
Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen enthalten in der Regel keine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter