(108) Haftung des Erwerbers für Zahlungsrückstände des teilenden Eigentümers

WEG §§ 5 IV, 8, 16 I und II, 28

Eine Bestimmung der Teilungserklärung, wonach der rechtsgeschäftliche Erwerber einer Eigentumswohnung für Zahlungsrückstände des Voreigentümers haftet, gilt grundsätzlich auch für den Fall eines Ersterwerbs vom teilenden Eigentümer.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14. 2. 1997 - 3 Wx 588/96

NJW-RR 1997, 906
WuM 1997, 342

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