(144) Wirkung des Beschlusses über Jahresabrechnung auf ausgeschiedenen WohnungseigentümerS WEG §§ 43 I, 16 I und II, 28 II und V1. Ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer kann einen Beschluß im Verfahren nach § 43 WEG anfechten, wenn dieser zwar nach seinem Ausscheiden gefaßt worden ist, aber auf seine Rechtsposition Auswirkungen hat. 2. Ein Beschluß über die Jahresabrechnung kann keine nachteiligen Auswirkungen auf den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer haben, da in ihr Verbindlichkeiten nur zu Lasten der bei Beschlußfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft angehörenden Personen begründet werden können. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. 6. 1997 - 3 Wx 420/96 FGPrax 1997, 181;
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