(149) Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

WEG §§ 10 II, 16 II

Die Teilungserklärung kann wirksam vorsehen, daß der Erwerber, der die Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung übernimmt, sich in notarieller Urkunde der sofortigen Vollstreckung wegen der monatlichen Beitragsvorschüsse zu unterwerfen hat.

KG Frankfurt, Beschluß vom 20. 6. 1997 - 24 W 661/97

MDR 1997, 1018
NJW-RR 1997, 1304

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