Die strengen Voraussetzungen für
eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch das Gericht
sind nicht bereits dann erfüllt, wenn die Teilungserklärung die
Instandsetzungskosten auf bestimmte Untereinheiten wie freistehende Einfamilienhäuser,
Doppelhäuser und Hausgruppen verteilt, der Antragsteller jedoch wegen
abweichender Baugestaltung seine Zuordnung zu einer Untergruppe beanstandet.
Kammergericht, Beschluß v.
19. 10. 1998 - 24 W 3418/98
FGPrax 1999, 17
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