(215) Vorschußpflicht des werdenden Wohnungseigentümers trotz Jahresabrechnung

WEG § 16 II

1. Bei Ersterwerb nach Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung des Grundstücks gemäß § 8 WEG bestimmt sich -jedenfalls bis zur Eintragung eines Erwerbers als Eigentümer- die Beziehung der künftigen Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen der werdenden (faktischen) Wohnungseigentümergesellschaft.

2.  Der Geltendmachung rückständiger Wohngeldvorschüsse steht ein Beschluß über die Jahresabrechnung nicht entgegen, wenn sich danach ein die geforderten Vorschüsse übersteigender Betrag ergibt.

Pfälz. OLG Zweibrücken, Beschluß v. 8. 12. 1998 - 3 W 217/ 98

FGPrax 1999, 50
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