(27) keine Änderung
des Verteilungsschlüssels durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß
über eine Jahresabrechnung
Eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der
Gemeinschaftsordnung/ Teilungserklärung wird durch davon abweichende
befristete, nicht angefochtene Mehrheitsbeschlüsse über Lasten
und Kosten nicht bewirkt, wenn Änderungsbewußtsein und Änderungswille
aller Wohnungseigentümer für die Zukunft nicht feststehen.
(OLG Schleswig, Beschluß vom
14. 3.1996 - 2 W 32/95)
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