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Entstehen der Wohngeldschuld aufgrund Jahreseinzelabrechnungen bei Eigentumswechsel

WEG §§ 16 II, 28 II + V

1. Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst durch einen Eigentümerbeschluß über Einzelwirtschaftspläne oder durch einen Eigentümerbeschluß über Jahreseinzelabrechnungen.

2. Der Eigentümerbeschluß über Jahreseinzelabrechnungen verpflichtet nur diejenigen Wohnungseigentümer, die zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung im Grundbuch eingetragen sind. Zu diesem Zeitpunkt ausgeschiedene Wohnungseigentümer schulden Wohngeld bis zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels nur aufgrund der Einzelwirtschaftspläne.

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2Z BR148/01

NZM 2002, 874

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