(31) bedenklicher Kostenverteilungsschlüssel
und bestandskräftiger Wohngeldbeschluß
Solange der nach dem Gesetz oder der Vereinbarung der Wohnungseigentümer
maßgebende Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abgeändert
ist, kann ein Wohnungseigentümer dem auf einen bestandskräftigen
Eigentümerbeschluß gestützten Zahlungsanspruch nicht einredeweise
entgegenhalten, der zugrundeliegende Kostenverteilungsschlüssel widerspreche
den Grundsätzen von Treu und Glauben (Richtigstellung des Senatsbeschlusses
vom 2. 2.1995, 2Z BR 131/95).
(BayObLG, Beschluß vom 28.
3. 1996 - 2Z BR 3/96)
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