(31) bedenklicher Kostenverteilungsschlüssel und bestandskräftiger Wohngeldbeschluß

Solange der nach dem Gesetz oder der Vereinbarung der Wohnungseigentümer maßgebende Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abgeändert ist, kann ein Wohnungseigentümer dem auf einen bestandskräftigen Eigentümerbeschluß gestützten Zahlungsanspruch nicht einredeweise entgegenhalten, der zugrundeliegende Kostenverteilungsschlüssel widerspreche den Grundsätzen von Treu und Glauben (Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 2. 2.1995, 2Z BR 131/95).

(BayObLG, Beschluß vom 28. 3. 1996 - 2Z BR 3/96)

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