(43) Änderung des
Verteilungsschlüssels durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß
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1. Durch einen bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß
der Wohnungseigentümer, der auf eine Abänderung des in der Teilungserklärung
festgelegten Kostenverteilungsschlüssels abzielt, wird die Regelung
der Teilungserklärung allenfalls "überlagert".
2. Einen solchen Mehrheitsbeschluß können
die Wohnungseigentümer jederzeit durch einen gleichartigen Beschluß
wieder aufheben.
(KG, Beschluß vom 24.6.1996
- 24 W 3110/95)
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