(48) kann der einzelne Wohnungseigentümer zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Verwalter gezwungen werden ?

1.
a) Der Mehrheitsbeschluß in der Wohnungseigentümerversammlung, der die Wohnungseigentümer zur Erteilung einer Einziehungsermächtigung für das laufende Wohngeld an den Verwalter verpflichtet, ist nicht nichtig. Ob sich ein solcher Beschluß noch im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung hielte, bedarf hier keiner Entscheidung.

b) Soweit Beträge, bei denen zum Zeitpunkt der Erteilung der Einzugsermächtigung weder die Höhe noch der Zeitpunkt der Fälligkeit absehbar sind, vom Mehrheitsbeschluß erfaßt werden sollen, hält sich der Beschluß nicht im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung.

2.
Die Festlegung einer zusätzlichen Verwaltervergütung von monatlich 10,- DM für die Überweisung oder Barzahlung des Hausgelds anstelle Einzugs durch erteilte Einzugsermächtigung an den Verwalter entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung durch Mehrheitsbeschluß.

(OLG Stuttgart, Beschluß vom 9. 10.1996 - 8 W 265/96)

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