(63) Verteilungsschlüssel
wider Treu und Glauben
Führt der gesetzliche oder der in der Teilungserklärung
festgelegte Kostenverteilungsschlüssel wegen einer nicht sachgerechten
Aufteilung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen, gegen Treu und Glauben
verstoßenden Ergebnissen, so kann der davon betroffene Wohnungseigentümer
dem gegen ihn gerichteten Zahlungsantrag den Einwand der unzulässigen
Rechtsausübung entgegenhalten.
(BayObLG, Beschluß vom 2.
2. 1995 - 2Z BR 131/94)
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