(64) Darlegung der Einzelabrechnungen
Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende
(- ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde -) Regelung,
so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden
Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der
Beschlußfassung über die Jahresabrechnung übersandt werden,
wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer
ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse
eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen
sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung
zur Entscheidung des Senats in WM 1995, 450).
(OLG Köln, Beschluß vom
24. 9 1 996 - 1 6 Wx 86/96)
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