(70) Haftung des Erwebers
für WEG-Beiträge nach bestandskräftiger Einzelabrechnung
1. Ist eine Einzelabrechnung für die Wohnung bestandskräftig
beschlossen, haftet der Erwerber auch dann für das Abrechnungsergebnis,
wenn in diesem wirtschaftlich Beträge enthalten sind, die durch die
Nichtzahlung der Vorausleistungen nach dem Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer
entstanden sind.
2. Die Haftung des Erwerbers besteht auch im übrigen,
soweit das Abrechnungsergebnis nicht gezahlte Vorauszahlungen nach dem
Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer beinhaltet.
LG Köln, Beschluß vom
14. 11. 1996 - 29 T 198/96
WuM 1997, 184
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