(70) Haftung des Erwebers für WEG-Beiträge nach bestandskräftiger Einzelabrechnung

1. Ist eine Einzelabrechnung für die Wohnung bestandskräftig beschlossen, haftet der Erwerber auch dann für das Abrechnungsergebnis, wenn in diesem wirtschaftlich Beträge enthalten sind, die durch die Nichtzahlung der Vorausleistungen nach dem Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer entstanden sind.

2. Die Haftung des Erwerbers besteht auch im übrigen, soweit das Abrechnungsergebnis nicht gezahlte Vorauszahlungen nach dem Wirtschaftsplan durch den Voreigentümer beinhaltet.

LG Köln, Beschluß vom 14. 11. 1996 - 29 T 198/96

WuM 1997, 184

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