(87) Heilung nicht ordnungsgemäßer
Ladung
Wenn zu einer Eigentümerversammlung sämtliche Wohnungseigentümer
erschienen sind und bei allen Tagesordnungspunkten mit abgestimmt haben,
wird dadurch der Umstand belanglos, daß sie zu dieser Versammlung
nicht ordnungsgemäß geladen wurden.
(Beschl. d. BayObLG v. 21. 10. 1996
2Z BR 72/96)
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