Ãœber die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen
WEG § 16 Abs. 2
Sieht die Gemeinschaftsordnung keinen anderen Maßstab vor, entspricht die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Kabelnetzbetreiber diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem anderen Schlüssel bemisst.
BGH
Beschluss vom
27.09.2007 -
V ZB 83/07 Volltext:
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