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Ãœber die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen



WEG § 16 Abs. 2

Sieht die Gemeinschaftsordnung keinen anderen Maßstab vor, entspricht die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Kabelnetzbetreiber diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem anderen Schlüssel bemisst.







BGH   Beschluss vom 27.09.2007 -  V ZB 83/07        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück