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der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen gerichtet



WEG § 28 Abs. 2; BGB a.F. § 197

Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. gerichtet.







BGH   Urteil vom 24.06.2005 -  V ZR 350/03        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück