der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen gerichtet
WEG § 28 Abs. 2; BGB a.F. § 197
Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen
nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von
§ 197 BGB a.F. gerichtet.
BGH
Urteil vom
24.06.2005 -
V ZR 350/03 Volltext:
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