zu einem Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird
WEG § 21 Abs. 4
Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung
erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen
Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen)
Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß
besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat,
Beschl. v. 17. Juli 2003, V ZB 11/03).
BGH
Beschluss vom
25.09.2003 -
V ZB 40/03 Volltext:
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