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Rechte und Pflichten des Verwalters

Wohnungseigentumsrecht

Verwendungsersatzanspruch evtl. auch bei unberechtigter Geschäftsführung
Ermächtigung des Verwalters zur Kostenentnahme
keine Schadensregulierung bei Leitungswasserschaden am Sondereigentum
Interessenvertretung eines einzelnen Eigentümers ?
Einsicht in die Verwaltungsunterlagen durch Wohnungseigentümer
eingeschränkte Verantwortung des Verwalters für Umsetzung von WE-Beschluss
Einholung von Alternativangeboten vor Auftragsvergabe
mehrheitliche Bestellung einer GmbH zur Verwalterin durch deren Alleingesellschafter und ihren Geschäftsführer rechtens ?
Anspruch auf Herausgabe von Wohngeld gegen den Verwalter
Verfahrensstandschaft des ausgeschiedenen Verwalters wirkt bis zum Widerruf durch die WEG
Mangelhafte Abberufung des Verwalters und Vergütungsanspruch
Kein gesetzlicher Anspruch des Verwalters auf Entlastung
Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Verwalter wegen Baumängeln
Erstreckung der Ermächtigung bei Verwalterwechsel; betragsmäßige Bezeichnung geschuldeten Wohngelds; Verjährung des Anspruchs aus Sonderumlage
Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter im gerichtlichen Verfahren
Nichterfüllung der vom Verwalter von Wohnungseigentum geschuldeten Leistungen
Bestellung des Verwalters zum Verfahrensbevollmächtigten der Anfechtungsgegner durch Mehrheitsbeschluss; stillschweigender Abschluß eines Verwaltervertrages
zur Anerkennungsbefugnis des Verwalters; zum Begriff des "dringenden Falles" nach § 27 I Nr. 3 WEG
Keine Verfahrensvertretung der Gemeinschaft durch Verwalter bei Interessenkollision
Zuteilung von KFZ-Abstellplätzen durch den Verwalter
die titulierte Verpflichtung des Verwalters zur Jahresabrechnung ist gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken
Pflicht des Verwalters zur Prüfung der Bonität von Unternehmen
Regenwasser-Fallrohr und Verwalterhaftung
Ermächtigung des Verwalters zum Wohngeldeinzug berechtigt ihn nicht zum vergleichsweisen Verzicht auf einen Teil der Wohngeldansprüche
Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat als
Grund für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages
Kein Anspruch des Verwalters auf Entlastung und keine Pflicht zur Belehrung über Schadensersatzansprüche gegen ihn
Wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters bei pflichtwidriger Nichteinberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung und Nichtbeteiligung des Verwaltungsbeirats an der Vorbereitung von Wohnungseigentümerbeschlüssen
Anfechtbarkeit eines Abberufungsbeschlusses bei Verweigerung der Protokollunterschrift durch den Verwalter; Abberufungsgrund eines schwerwiegenden Interessenkonflikts
Anforderungen an die Übersichtlichkeit der Jahresabrechnung des Verwalters; Ausweisung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Gesamtabrechnung
Ermächtigung des Verwalters durch relativen Mehrheitsbeschluss zur Klage auf Zustimmung zur Änderung der Miteigentumsquoten
Persönliche Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Störungsbeseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung eines Sondereigentümers/Sondernutzungsberechtigten durch eine eigenmächtige Instandsetzungsmaßnahme; Haftung für die Mehrkosten eines Vorgehens ohne Eigentümerbeschluss
Rechnungslegung des Verwalters als nicht vertretbare Handlung; Einwand der Erfüllung
Haftung des Verwalters im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen für Sanierungsmaßnahmen; Pflicht zur Einholung von Konkurrenzangeboten; Einschaltung eines Ingenieurbüros zur Bauüberwachung und Objektbetreuung; Voraussetzungen eines Beschlusses über den Anspruchsgrund
Haftung des Verwalters bezüglich der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Baumängel; Reichweite der Verwalterentlastung; konkludenter Verzicht auf Verjährungseinrede
Mitverschulden des Verwalters an der Verjährung von Baumängeln; Sachverständigenkosten als Bestandteil der Mängelbeseitigungskosten
Ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung
Folgen der Wahl eines neuen Verwalter auf die Stellung des bisherigen Verwalters
ein Wohnungseigentümer benötigt zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter wegen mangelhafter Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Ermächtigung der übrigen Wohnungseigentümer
Gerichtliche Kontrolle eines Abberufungsbeschlusses und der Kündigung des Verwaltervertrages; Inhaltskontrolle für einen formularmäßigen Verwaltervertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren
Die Entlastung des Verwalters, gegen den erkennbar Ansprüche in Betracht kommen, widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
dem Verlangen von Wohnungseigentümern, eine Versammlung einzuberufen, muss der Verwalter in angemessener Zeit nachkommen
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.   
Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann nicht Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz sein   
Ergänzung der gesetzlichen Kompetenzen des Verwalters durch Wohnungseigentümer  
Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben  
zu einem Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird  
der (gewöhnliche) Verwalter nach §§ 20 ff WEG ist kein Verwalter von Wohnräumen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG  
zur Abberufung eines Verwalters  
eine Zwangshypothek ist für den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage einzutragen, wenn er in dem zugrundeliegenden Vollstreckungstitel als Gläubiger ausgewiesen ist  
vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters müssen nicht Angebote von mehreren anderen Verwaltern eingeholt werden  
jeder Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und die Bestellung eines tauglichen Verwalters verlangen  
überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kann er regelmäßig die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen  
zur Wirkung der vorzeitigen Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf seine Einzugsermächtigung  
der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar