vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters müssen nicht Angebote von mehreren anderen Verwaltern eingeholt werden
WEG § 26
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.
BGH
Urteil vom
01.04.2011 -
V ZR 96/10 Volltext:
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