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vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters müssen nicht Angebote von mehreren anderen Verwaltern eingeholt werden



WEG § 26

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.







BGH   Urteil vom 01.04.2011 -  V ZR 96/10        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück