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bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.



WEG § 16 Abs. 3

Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.







BGH   Urteil vom 01.04.2011 -  V ZR 162/10        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück