(172) Verwirkung und unzulässige Rechtsausübung bei Beseitigungsansprüchen nach § 1004 BGBWEG §§ 14, 15, BGB §§ 242, 1004 1. Allein die fehlende eigene Nutzung
von Wohnungseigentum und der über 8 Jahre unterbliebene Versuch einer
gerichtlichen Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen bezüglich
baulicher Veränderungen reichen für den Einwand der Verwirkung
nicht aus.
OLG Oldenburg, Beschluß v.
11. 3. 1997 - 5 W 18/97
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