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WEG §§ 22 I, 25 I
Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.
KG Berlin, Beschluss vom 17.10.01 - 24 W 9876/00
ZMR 2002, 149-150
NJW-RR 2002, 11-12