keine Befugnis, einen Wohnungseigentümer entgegen einer bestehenden Vereinbarung nachträglich durch Beschluss erstmals an Kosten zu beteiligen
WEG § 16 Abs. 3
§ 16 Abs. 3 WEG begründet nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit ist, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen.
BGH
Urteil vom
01.06.2012 -
V ZR 225/11 Volltext:
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