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an Verwalter gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln und Kenntnis der einzelnen Wohnungseigentümer



WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3

Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.







BGH   Urteil vom 27.09.2002 -  V ZR 320/01        Volltext:          Datenbank des BGH     zurück