an Verwalter gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln und Kenntnis der einzelnen Wohnungseigentümer
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete
behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum
als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer
bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die
Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.
BGH
Urteil vom
27.09.2002 -
V ZR 320/01 Volltext:
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