jurpage.net
bauliche Veränderungen

Wohnungseigentumsrecht

zur erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes
Abgrenzung von Instandsetzung zur bauliche Veränderung
zum bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss auf Beseitigung einer baulichen Anlage
zur Umgestaltung der Dachterrasse durch bauliche Veränderung
ein Beschluss zur Rücknahme aller seit der Teilungserklärung vorgenommenen baulichen Veränderungen ist anfechtbar
zum Auskunftsanspruch bei Umbaumaßnahmen zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruches
zu baulichen Veränderungen an tragenden Wänden - zur Änderung der Gemeinschaftsordnung
zur Auslegung der Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, dass ein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks  nicht verändern darf
die räumliche Verbindung von zwei Wohnungen ist zustimmungspflichtig
eine Terrassenverglasung bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer
zum Beseitigungsanspruch bei unrechtmäßigen Veränderungen
die Gemeinschaftsordnung kann von §. 22 I WEG abweichen
zum Durchbruch einer Brandwand nach rechtlicher Vereinigung zweier Eigentumswohnungen
zum Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderungen und Kostenfreistellung
des Wohnungseigentümers, der nicht zugestimmt hat
zum Durchbrechen der Trennwand zur Verbindung zweier Wohnungen
zur Zustimmung des Verwalters zu baulichen Veränderungen des Gemeinschafteigentums
zum Jägerzaun als bauliche Veränderung
äußeres Erscheinungsbild und bauliche Veränderung
zum Umbau einer Waschküche in einen Versammlungsraum
zum Mehrheitsbeschluss über eine nicht beeinträchtigende bauliche Veränderung
zum Mehrheitsbeschluss über den Wiederaufbau einer teilweise zerstörten Garage
zur Wirkung der Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken gegen den Rechtsnachfolger des Zustimmenden
zum Durchbruch durch eine tragende Wand innerhalb einer Eigentumswohnung als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung
zum Beschluss der Wohnungseigentümer über Pflasterung einer gemeinschaftlichen Hoffläche
zur Rückbaupflicht nach ungenehmigtem Dachgeschoßausbau
zum Mauerdurchbruch als Nachteil; zum Umfang der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht
Stillegung eines Müllschluckers
zum Aufstellen eines Gartenhäuschens auf einer Dachterrasse als bauliche Veränderung
zur Verringerung des Trittschallschutzes durch Änderung des Fußbodenbelages; Sachaufklärung und Tenorierung der gerichtlichen Entscheidung
zum Wegfall der Bindungswirkung einer schuldrechtlichen Vereinbarung bei Irrtum der Wohnungseigentümer über Genehmigungsvoraussetzungen für bauliche Veränderungen
zur Verlegung der Mülltonnenanlage als bauliche Veränderung und Frage eines unvermeidbarer Nachteils
zum Eigentümerbeschluss über den Einbau einer Gegensprechanlage und die farbliche Neugestaltung der Wohnungsabschlußtüren
zur konkludenten Zustimmung zur baulichen Veränderung; zum Geschäftswert bei Beseitigung von Dachfenstern
§ 22 Abs. 2 Satz 1 WEG gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes  
über Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen; zur Amtsermittlungspflicht in echten Streitverfahren  
zum nachträglichen Einbau einer Videoanlage ins gemeinschaftliche Klingeltableau  
keine Kostenbeteiligung eines Wohnungseigentümers, der einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zugestimmt hat, auch wenn seine Zustimmung nicht erforderlich war   

Antennen

zur Satellitenantenne: Recht auf Information für Ausländer
zur Satellitenantenne: kein Inforecht für Eingebürgerte
zur Genehmigung der Errichtung von Mobilfunkantennen als nicht hinzunehmender Nachteil; Anfechtbarkeit einer gemischtrechtlichen Kostenentscheidung mit dem Rechtsmittel in der Hauptsache
zur Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter
zum Verbot der Errichtung von Parabolantennen
zum Anschluß ans Breitkabelnetz
zur Parabolantenne bei besonderem Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers
zur Verpflichtung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung und zur Passivlegitimation
Das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers kann dazu führen, daß die übrigen Wohnungseigentümer eine Parabolantenne dulden müssen  
über das Anbringen von Parabolantennen  
die Verpflichtung zur Duldung einer Parabolantenne ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig